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WEG-Verwaltung
Wir übernehmen die Aufgaben der Wohnungseigentumsverwaltung, die in § 22 ff und § 27 des Wohnungseigentumsgesetzes geregelt sind.
Als qualifizierter und kompetenter Verwalter von Wohnungseigentum ist es unsere Aufgabe, fremdes Eigentum und Vermögen im Wert zu erhalten, ordnungsgemäß zu verwalten und für das einvernehmliche Verhalten der Wohnungseigentümer bzw. der Bewohner Sorge zu tragen.
Dieser Verantwortung sind wir uns bewusst.
Unser Leistungskatalog umfasst sowohl die technische als auch die kaufmännische Verwaltung Ihres Eigentums. Um den Bedürfnissen der Eigentümergemeinschaft gerecht zu werden, legen wir großen Wert auf eine intensive, persönliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat.
Bei auftretenden Fragen und Problemen bieten wir Ihnen stets feste Ansprechpartner, die Ihnen kompetent zur Seite stehen.